Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
Im Gegensatz zu einem Grenzgänger mit einer Grenzgängerbewilligungs-Karte bedeutet der Erhalt einer B-Bewilligung, dass du in der Schweiz wohnst und arbeitest. Du überquerst also keine Staatsgrenzen mehr, um zu deinem Arbeitsplatz zu gelangen.
Kommst du aus den 15 „alten“ EU-Staaten oder den EFTA-Staaten, so bekommst du diese Aufenthaltsbewilligung für 5 Jahre, sofern du einen unbefristeten Arbeitsvertrag nachweisen kannst oder zumindest einen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten.
Damit bezahlst du auch automatisch nur die Quellensteuer und bist damit endbesteuert.
Du bist also nicht verpflichtet aktiv eine Steuererklärung einzureichen.
Entfall der Quellensteuer-Regelung
Jedoch gibt es auch eine bestimmte Ausnahme: Ist dein Jahresbruttoeinkommen höher als CHF 120´000,— pro Jahr, so entfällt die Quellensteuer-Regelung. Du wirst behandelt wie ein Schweizer und musst daher 1x pro Jahr deine Steuererklärung einreichen.
Quellensteuertarife Schweiz
Die Höhe der Quellensteuer richtet sich nach unterschiedlichen Variablen und kann sehr einfach online nachgelesen werden. Gib dafür in der Suchmaschine deines Vertrauens einfach den Begriff „Quellensteuer + Kanton deiner Wahl“ ein. Da wirst du sehen, dass die Prozentsätze, wie viel Quellensteuer monatlich vom Bruttolohn abgezogen wird, von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich sind. Die Schweiz hat nebenbei bemerkt 26 Kantone.
Bei der Höhe der Quellensteuer werden je nach Kanton unterschiedlichste Tarifgruppen aufgezählt. Jede hat eine eigene „Basis“ für die Berechnung, die aus den Tabellen abzulesen sind. Man wählt also nach der Hauptkategore (bspw. Alleinstehende, verheiratete Alleinverdiener, verheiratete Doppelverdiener, verheiratete deren EhepartnerIn nicht erwerbstätig ist, Alleinerziehende, uvm…) und geht dann von seinem Monats-Bruttolohn aus. So erhält man die Höhe der Quellensteuer.
Nach 5 Jahren und einem weiterhin aufrechten Dienstverhältnis, muss man die C-Bewilligung (die sogenannte Niederlassungsbewilligung) über das zuständige Ausländer- und Passamt beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass du aus den „alten“ EU-Staaten kommst.
Kommst du allerdings aus den „neuen“ EU-Staaten, dann wirst du nach 5 Jahren B-Bewilligung für weitere 5 Jahre eine solche bekommen. Erst nach Ablauf von insgesamt 10 Jahren Aufenthalt und/oder Arbeiten in der Schweiz kannst du die C-Bewilligung beantragen.
Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
Hast du deinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz, so wird dir vom Bruttolohn keine Lohnsteuer abgezogen und natürlich auch keine Quellensteuer mehr (vom Wechsel von B auf C-Bewilligung). Das bedeutet, dass ein jeder Schweizer oder auch ein jeder mit einer Niederlassungsbewilligung einmal jährlich die Steuererklärung ausfüllen und einreichen muss. Aufgrund derer werden deine Steuern berechnet. Damit einher geht, dass die zu bezahlende Einkommenssteuer in Eigenverantwortung (vom Lohn/Gehalt) auf die Seite gelegt werden muss.
Anders, wie es zum Beispiel die ÖsterreicherInnen gewohnt sind, wird folglich die Lohnsteuer nicht automatisch vom Arbeitgeber einbehalten und an das zuständige Wohnsitzfinanzamt abgeführt.
Ist es bei dir so weit und bist beim Thema Steuern kein Profi, so wende dich doch bitte an einen professionellen Steuerberater.