Infos für Grenzgänger

Gerne teilen wir unser Knowhow mit dir und informieren dich über die Welt der Grenzgänger. Die folgenden Inhalte werden dich step by step dabei unterstützen dein Wissen zu erweitern und darum sicherlich zu deinem Nutzen sein.

Eine erste Info für dich ist, dass hier in Liechtenstein eine DU-Kultur herrscht. Alle sind per DU und daher schreiben wir auch alle Blog-Beiträge und unsere Homepage auf diese Art.

Wie läuft das eigentlich, wenn ich im Fürstentum Liechtenstein oder der Schweiz einen neuen Job suche oder ihn schon habe? Was gilt es zu beachten? Du denkst womöglich, dass es kompliziert ist, Grenzgänger:in zu werden? So viel verrate ich schon jetzt – nein, ist es nicht!

Wie man Grenzgänger wird

Vorausgesetzt du hast einen Reisepass aus der EU oder einem der EFTA-Staaten, so ist der sogenannte Ausweis G (=Grenzgängerbewilligung) recht einfach zu bekommen. Der Grund dafür findet man im gesetzlich geregelten Personenfreizügigkeitsabkommen. Im Regelfall kümmert sich der Arbeitgeber, bei welchem du deinen Arbeitsvertrag unterzeichnet hast, um den Papierkram.

Beispiele für Grenzgänger

Du wohnst in Vorarlberg und arbeitest im Fürstentum Liechtenstein oder du wohnst in Deutschland und arbeitest in der Schweiz.

Grenzgänger und das Thema Steuern

Wenn du deinen Wohnsitz in deiner Heimat hast, dein Arbeitgeber allerdings über eine Staatsgrenze führt, bist du Grenzgänger. In der Regel kehrst du täglich an deinen Wohnsitz in deiner Heimat zurück. Deinen Reisepass und deine Grenzgängermeldebestätigung musst du daher auch immer mitführen, falls du bei der Grenze kontrolliert wirst.

Wie viel Steuern muss ich zahlen?

Steuerlich bedeutet das für dich, dass dir dein Arbeitgeber in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein direkt die Quellensteuer von deinem Bruttolohn abzieht. Diese Steuer bleibt im Land der Quelle – also in der Schweiz oder Liechtenstein. Du musst dafür dem Finanzamt deines Wohnsitz-Staates melden, dass du Grenzgänger bist. Für ÖsterreicherInnen geht das neuerdings auch online via FinanzOnline. Damit bekommst du auch die Vorschreibung (=Rechnung) vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt, um die Einkommenssteuer für deine Heimat zu bezahlen. Die Quellensteuer ist nämlich nur ein kleiner Teil deiner Steuerbelastung. Du musst dann am Beispiel Österreich oder Deutschland die Steuerdifferenz selbst ans Finanzamt überweisen. Man nennt dieses Prinzip „Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA. Für eine möglichst genaue Berechnung musst du dem Finanzamt deinen Jahresbruttolohn bekannt geben sowie deine Krankenversicherungsprämien, damit die Vorschreibungen möglichst genau kalkuliert werden können. Die Höhe der Quellensteuer kennt das Finanzamt in der Regel und berücksichtigt das völlig automatisch. Die Zahlungsaufforderung bekommst du dann für gewöhnlich alle 3 Monate via Post oder elektronisch über deinen persönlichen Finanzamt-Zugang.

Kurz um:

Durch den Abzug der Quellensteuer reduziert sich deine Steuerbelastung in deinem Wohnsitzstaat. In Summe hast du somit die gleiche Steuerlast, wie wenn du kein Grenzgänger wärst. Die Steuern werden lediglich auf die 2 Länder aufgeteilt.

Österreicher und Österreicherinnen sind 14 Gehälter gewohnt…

In Österreich ist es üblich, dass ein Arbeitnehmer 14 Gehälter bekommt. In Liechtenstein und der Schweiz sind eher 13 Gehälter üblich. Wenn du also Österreicher bist und somit auch nach dem Österreichischen Einkommenssteuergesetz behandelt wirst, so rate ich dir 14 Gehälter mit deinem zukünftigen Arbeitgeber zu vereinbaren. Der Grund liegt in der besonderen Steuer auf das 13. und 14. Gehalt. Diese 2 Gehälter werden in Österreich nur mit 6% Lohnsteuer (Stand: Juli 2022) abgerechnet (man spricht hier vom steuerbegünstigten Jahressechstel). Leichter kannst du nicht mehr sparen. Für den Arbeitgeber ist das kein nennenswerter Mehraufwand und wird daher auch ohne Widerstand umgesetzt.

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